Definition der Bedürftigkeit

 

In der Satzung der Osteroder Tafel wird als Zweck festgelegt:

 

“Die Osteroder Tafel e. V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und soziale Zwecke.”

 

Auf der Grundlage, dass wir nur Bedürftige mit Lebensmitteln versorgen, hat das Finanzamt unsere Satzung anerkannt, sind wir die Vereinbarungen mit den Lebensmittelspendern eingegangen, haben wir um Spenden geworben und erhalten und haben sich die ehrenamtlichen Mitarbeiter bereit erklärt, sich für die Tafel zu engagieren. Das verpflichtet die Osteroder Tafel, die Bedürftigkeit ihrer Kundinnen und Kunden zu überprüfen

Jede Bedarfsgemeinschaft, die eine Bescheinigung vom Sozialamt vorlegt, dass sie von dort Zuwendungen erhält, gilt als geprüft berechtigt, Lebensmittel zu empfangen.

 

Monatliche Regelsätze für bedürftige Tafelkundinnen und -kunden

gültig ab Juni 2020

 

Osteroder Tafel

 Für Haushaltsvorstände und Alleinerziehende    530,00 €

Für Haushaltungsangehörige bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres inklusive Kindergeld

   300,00 €

Für Haushaltungsangehörige bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres

   380,00 €
Für Haushaltungsangehörige ab dem 15. Lebensjahr    400,00 €
Angemessene Mietkosten    350,00 €
dazu für jede Person im Haushalt    100,00 €

Für Schwerbehinderte mit Ausweis G gibt es einen Zuschlag von 17% auf die Regelsätze.

 

Bei Vorlage eines Einkommens- oder Rentenbescheids gilt die Bedürftigkeit als anerkannt, wenn das Einkommen die Summe der zutreffenden Einzelpositionen nicht überschreitet. 

Beispiele:

 Grenzwert für eine allein stehende Person      980,00 €
 Grenzwert für Ehepaar ohne Kinder    1480,00 €
Grenzwert für eine allein erziehende Mutter mit einen Kind bis 6 Jahren    1380,00 €

 Grenzwert für eine allein erziehende Mutter mit einem Kind bis 6 Jahren und einem Kind bis 14 Jahren

   1880,00 €

 Grenzwert für eine allein erziehende Mutter mit zwei großen Kindern ab 15 Jahren

   1980,00 €

Die große Mehrheit unserer Kundinnen und Kunden kann uns einen Bescheid des Sozialamtes vorlegen, dass sie von dort unterstützt werden. Entsprechend obiger Tabelle liegt ihr Einkommen damit stets unterhalb unseres Grenzwertes. Deshalb gelten sie für uns mit der Vorlage dieses Bescheides als geprüft (!) bedürftig.