Definition der Bedürftigkeit

Das Angebot der Tafel Ostorode e.V. kann jeder Mensch in Anspruch nehmen, der staatliche Transferleistungen erhält wie

  • Arbeitslosengeld II (SGB)
  • Sozialhilfe (SGB XII)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Einen Tafelausweis erhalten weiterhin Haushalte, deren gesamtes Nettoeinkommen nicht über folgenden Grenzen liegt:

  • 1 Person         1.200,00€
  • 2 Personen     1.500,00€
  • jede weitere im Haushalt lebende Person plus 80,00€

Die Berechnung erfolgt ohne die Anrechnung von Kindergeld!

 

Für die Ausstellung eines Tafelausweises benötigen wir den Nachweis der Bedürftigkeit (Landkreis Jobcenter), den aktuellen Rentenbescheid, BAföG Bescheid oder die aktuelle Verdienstbescheinigung.

 

Osterode, den 17.03.2023