Definition der Bedürftigkeit

Das Angebot der Osteroder Tafel e. V. können Menschen in Anspruch nehmen, deren monatliches Gesamt-Nettoeinkommen folgende Höchstgrenze nicht übersteigt:

    1 Person                                                               1.200,00 €

    2 Personen Ehepaar / Lebensgemeinschaften    1.600,00 €

    Jede weitere im Haushalt lebende Person plus      100,00 €


Zur Prüfung und Ausstellung eines Tafelausweises benötigen wir als Nachweis der Bedürftigkeit

● den aktuellen Bewilligungsbescheid des Landkreises Göttingen über Bürgergeld, Grundsicherung, Leistungen
   nach dem Asylbewerbergesetz oder

● den aktuellen Rentenbescheid oder

● den aktuellen BAföG-Bescheid oder

● den aktuellen Bescheid über Arbeitslosengeld I oder

● die aktuelle Verdienstbescheinigung.

Diese Regelung gilt ab 1. Juni 2025.