Definition der Bedürftigkeit
Das Angebot der Osteroder Tafel e. V. können Menschen in Anspruch nehmen, deren monatliches Gesamt-Nettoeinkommen folgende Höchstgrenze nicht übersteigt:
1
Person
1.200,00 €
2 Personen Ehepaar / Lebensgemeinschaften 1.600,00 €
Jede weitere im Haushalt lebende Person plus 100,00 €
Zur Prüfung und Ausstellung eines Tafelausweises benötigen wir als Nachweis der Bedürftigkeit
● den aktuellen Bewilligungsbescheid des Landkreises Göttingen über Bürgergeld, Grundsicherung, Leistungen
nach dem Asylbewerbergesetz oder
● den aktuellen Rentenbescheid oder
● den aktuellen BAföG-Bescheid oder
● den aktuellen Bescheid über Arbeitslosengeld I oder
● die aktuelle Verdienstbescheinigung.
Diese Regelung gilt ab 1. Juni 2025.